Allgemeine Geschäftsbedingungen

    §1 Geltungsbereich

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Verlag Wissen-Kompakt GmbH (nachfolgend: Verlag Wissen-Kompakt) und ihren Kunden in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
    2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

    §2 Zustandekommen des Vertrages 

    1. Die Präsentation des Sortiments im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Verlages Wissen-Kompakt dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, die Produkte zu bestellen.
    2. Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als maßgeblich an.
    3. Der Verlag Wissen-Kompakt bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch die Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Verlag Wissen-Kompakt dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Verlag Wissen-Kompakt eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

    §3 Lieferung

    Alle Sendungen werden – sofern nicht im Einzelfall auf der Rechnung anders vereinbart - auf Rechnung und Gefahr des Bestellers geliefert. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag Wissen-Kompakt nicht geleistet. Reklamationen sind vom Besteller bzw. Warenempfänger beim jeweiligen Transportführer unter Wahrung der gegebenen Fristen vorzubringen.

    §4 Versandkosten

    Für den Versand innerhalb Deutschlands entstehen KEINE Versandkosten.

    §5 Rücksendungen

    Rücksendungen an den Verlag Wissen-Kompakt sind mit entsprechendem Porto zu versehen. Unfreisendungen werden nicht angenommen und an den Absender retourniert. Bei berechtigten Rücksendungen wird das angefallene Porto erstattet.

    §6 Mängelrüge

    Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend, wenn der Besteller bzw. Warenempfänger nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung die Abweichung bei dem Verlag Wissen-Kompakt anzeigt oder die Mängelrüge geltend macht. Bei Beanstandungen müssen Sendungs- und Rechnungsbezugsdaten angegeben werden. Zur Untersuchung und Mängelrüge gem. § 377 HGB ist der Besteller bzw. Warenempfänger auch dann verpflichtet, wenn er nicht Kaufmann ist.

    §7 Haftung

    Die Haftung des Verlages Wissen-Kompakt beschränkt sich auf Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit auf direkte Schäden unter Ausschluss von Umsatzverlusten oder Folgeschäden.

    §8 Bezahlung

    1. Zahlungen sind – soweit auf der Rechnung nicht anders vermerkt - ausschließlich an den Verlag Wissen-Kompakt auf eines der auf der Rechnung genannten Konten zu leisten. Die Rechnungsbeträge sind spesenfrei und ohne jeglichen Abzug bis zu dem auf der Vorderseite genannten Fälligkeitsdatum zahlbar. Bei Rechnungsausgleich mit Skontoabzug ist das Skontofristdatum einzuhalten; ein Abzug von Skonto ist nach Ablauf des Skontofristdatums nicht zulässig.
      Über die Buchhändler-Abrechnungsgesellschaft (BAG) wird nur verrechnet, wenn der Kunde dazu Anweisung erteilt hat und kreditmäßige Bedenken nicht bestehen.
    2. Im Falle des Verzuges sind die gesamten Forderungen des Verlages Wissen-Kompakt sofort fällig. Der Verlag Wissen-Kompakt kann Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
      Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verlag Wissen-Kompakt eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

    §9 Erfüllungsort & Gerichtsstand

    Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Vertragspflichten ist Steinhagen. Für Vollkaufleute ist örtlich und sachlich zuständig das Amtsgericht Halle/Westfalen.

    §10 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verlages Wissen-Kompakt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche, auch solcher aus vorangegangenen oder künftigen Lieferungen, und zwar auch dann, wenn der Kaufpreis für eine bestimmte Warenlieferung bereits bezahlt ist.
    Der Käufer ist zur Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung ist die an die Stelle der Ware tretende Forderung bereits im voraus und mit allen Nebenrechten dem Verlag zur Sicherheit seiner Forderung abgetreten. Der Käufer ist jederzeit zur Auskunft über solche Forderungen durch Mitteilung von Rechnungskopien verpflichtet.
    Nimmt der Käufer die bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, ist zur Sicherheit abgetreten:

    1. der nach erfolgter Saldierung jeweils nächste periodisch anerkannte Saldo.
    2. wenn letzterer seinerseits in das Kontokorrent aufgenommen wird: der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schuldsaldo.